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Allgemeine Reisebedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (= Reisender) und dem Reiseveranstalter Bibi Tours Inhaber Klaus Schnubel (nachfolgend Bibi Tours genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt. Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Flug) von Bibi Tours bucht. Dies gilt auch dann, wenn dem Reisenden für die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgehändigt oder soweit Bibi Tours ausdrücklich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung oder einer verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist. Diese ARB gelten ferner nicht für Verträge über Reisen, soweit der Reisende ein Unternehmer ist, mit dem Bibi Tours einen Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen gem. § 651a Abs. 5 lit. 3 BGB für die unternehmerische Zwecke des Reisenden geschlossen hat.

1. Abschluß des Pauschalreisevertrages
2. Bezahlung
3. Leistungen & Leistungsänderungen
4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson)
5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch Bibi Tours
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden
9. Beschränkung der Haftung
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verbraucherstreitbeilegung
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
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